Nachhaltigkeit: Definition
Mir persönlich gefällt die Definition „intergenerative, ökologische Gerechtigkeit“ (Generationengerechtigkeit) der Brundtland Kommission von 1987. In dem Konzept der nachhaltigen Entwicklung definierte die Kommission auf zwei Arten:
- Dauerhafte Entwicklung ist eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.
- Im Wesentlichen ist dauerhafte Entwicklung ein Wandlungsprozess, in dem die Nutzung von Ressourcen, das Ziel von Investitionen, die Richtung technologischer Entwicklung und institutioneller Wandel miteinander harmonieren und das derzeitige und künftige Potential vergrößern, menschliche Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen.
- Standardisierungsprozess:
ISO 14068 „Greenhouse gas management and related activities – Carbon Neutrality“. Die Norm soll Anforderungen und Grundsätze festlegen, die bei Treibhausgas-, Kohlenstoff- oder Klimaneutralität nachzuweisen sind. Diese beziehen sich auf Quantifizierung, Management, Vermeidung, Verminderung, Substitution, Kompensation und Bindung (Sequestrierung) von Treibhausgasemissionen. Die Norm wird Begriffe klären und definieren, die im Zusammenhang mit ‚Neutralitätsbezogenen Behauptungen und Erklärungen verwendet werden. Sie wird Grundsätze für die Erreichung und den Nachweis der Klimaneutralität festlegen. https://www.din.de/de/ueber-normen-und-standards/nutzen-fuer-den-verbraucher/verbraucherrat/ueber-uns/-klimaneutralitaet-wird-international-genormt-773248